Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Gebrüder KÖNIG, im folgenden Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbezeichnungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluß
2.1. In Prospekten, Anzeigen u.s.w. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
2.2. Der Käufer ist 30 Kalendertage an seinen Antrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

3. Preise, Preisänderungen
3.1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.2. Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Der Verkäufer ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Zinssatz zu verlangen, wenn er eine entsprechende Inanspruchnahme nachweist.

4. Lieferzeiten
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung des vereinbarten Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Auf schriftlich geäußerten Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und seine Rechnung versichert.
5.2. Bei Lieferungen durch den Verkäufer direkt erfolgt der Gefahrenübergang bei der tatsächlichen Übergabe an den Käufer.
5.3. Wird der Versand auf Wunsch oder Veranlassung des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler mangelhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Bis zu zwei Nachbesserungen sind zulässig.
6.2. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aus.
6.4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.5. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.6. Die Vorschriften der Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt und künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer kann über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
7.2. Bei Zugriff Dritter, insbesondere von Gerichtsvollziehern auf die Vorbehaltsware, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
7.3. Bei vertragwidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung
8.1. Die Zahlung erfolgt als Vorabüberweisung.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.